Die Häfnerei in Erdbach im 18. und 19. Jahrhundert

Als Handwerk mit einer über den örtlichen Bedarf hinausgehenden Erzeugung von Wa­ren, für deren Absatz man außer dem Ver­kauf ab Haus auch die Märkte und den Han­del über Land benötigte, ist die Häfnerei (=Töpferei) im östlichen Westerwald zuerst Anfang des 17. Jahrhunderts in dem dama­ligen gewerbereichen Amtsstädtchen Her­born nachgewiesen. Eugen Huth nennt (in: Herborn – Markt und Stadt. Herborn 1951) das Jahr 1620 als Zeitpunkt der dortigen ersten Erwähnung. Ein Übergreifen des Handwerks auf die Dörfer ist jedoch nicht vor dem Jahre 1700 festzustellen. Das schließt nicht aus, daß da, wo Tone, Farben und genügend Brennholz vorhanden waren, für den Eigenbedarf im „Hauswerk“ schon vorher getöpfert worden ist; ein Nachweis dafür ist allerdings noch nicht erbracht.

Der erste Häfnermeister in Erdbach

Von den Dörfern in den damaligen Ämter Herborn und Driedorf hatte zuerst Erdbach einen Häfnermeister. Es war Christoffel Conrad, der 1671 als Sohn des Landmanns und späteren Heimbergers Johann Thönges Conrad in Erdbach geboren wurde. Dass er das Handwerk in H e r b o r n erlernt hat, kann als sicher angenommen werden. Als er 1694, 23 Jahre alt, die Katharina Scheffer von Langenaubach heiratete, wird im Kir­chenbuch sein Beruf nicht angegeben, was darauf schließen lässt, dass er damals noch nicht selbständig arbeitender Meister war. Auch als Taufzeuge in den Jahren 1697 und 1701 ist er nur mit Namen genannt. Erst 1705, als er in Medenbach Pate wurde, trug Pfarrer Wehler (1697-1714 in Breitscheid) Namen u n d Beruf ins Kirchenbuch ein: „Christoffel Conrad der Hafner aus Erd­bach.“

Über die Lebens- und Arbeitsweise dieses ersten Erdbacher Häfnermeisters ist nichts weiter bekannt. Ende Mai 1747 wurde „Chri­stoffel Conrad von Erdbach, der alte Hafner genannt, alt 77 Jahre (genauer: 76 Jahre), zur Erde bestattet“; seine Frau war 1740 bereits verstorben. Mit dem Nachtrag im Ster­bebuch „Ist ohne Erben gestorben“ endet unser Wissen über den ersten Meister auf dem Lande, der 1712 auch an der Gründung der ersten Häfnerzunft in Herborn beteiligt war.

Vier Häfnereien in Erdbach um 1750

Im Jahre 1713 heiratete Jost Werner von Langenaubach nach Erdbach. Er gehörte vermutlich zur Verwandtschaft oder Freund­schaft des Häfnermeisters Conrad und hatte wohl bei diesem das Handwerk erlernt. Es ist anzunehmen, dass er später die Werkstatt des kinderlosen Meisters Conrad übernom­men hat, denn 1755 betrieb seine Witwe mit ihrem Sohn Johann Jost (geb. 1724) eine Häfnerei. Um diese Zeit war auch der ältere Sohn Christian (geb. 1721) als Häfner selb­ständig tätig. Insgesamt hatte Erdbach um die Mitte des 18. Jahrhunderts vier Meister, die der Häfner- und Pfeifenbäckerzunft in Herborn angehörten. Eine gemeinsame Ein­gabe der Landmeister von Erdbach und Breitscheid an die Regierung in Dillenburg vom 17. August 1750 ist (für Erdbach) unter­schrieben von: Christian Werner, Johann Jost Werner, Johann Henrich Cuntz und Jo­hann Peter Jung.

Im Jahre 1749 beklagten sich die Häfner­meister von Herborn bei der Regierung dar­über, dass im Widerspruch zu den Zunft­artikeln von 1712 und 1725 – noch immer neue Meister auf dem Lande zugelassen würden. Die Klage ist verständlich, denn die Landmeister hatten gegenüber ihren Kollegen in der Stadt einige Vorteile. Sie bezogen Ton und Holz günstiger und konn­ten deshalb ihre Waren billiger verkaufen. Auch kam ihnen zugute, daß sie Landwirt­schaft nebenbei betrieben und damit in ihrer Lebenshaltung nicht allein auf das Handwerk angewiesen waren. Diese Konkurrenzvorteile hatten schon bei der Abfassung der Zunft­briefe dazu geführt, im Artikel 1 festzulegen: „Wer in ihre Zunft und Bruderschaft kom­men, darinnen sein und sich deren mit ihnen gebrauchen will, der soll zu Herborn eingesessener Bürger sein oder sobald wer­den … – eine Bestimmung, um die jahr­zehntelang gestritten wurde, die aber nie­mals durchgeführt worden ist.

Den Widerstand der Herborner Meister ge­gen Neuzulassungen auf dem Lande bekam der oben genannte Johann Jost Werner zu spüren, als er den elterlichen Häfnerei­betrieb übernehmen wollte. Zu seinem An­trag berichtete – auf Verlangen der Regie­rung in Dillenburg – der Oberschultheiß Deckeln in Herborn am 24. Februar 1750: „Johann Jost Werner aus Erdbach hat das Handwerk erlernt und etliche Jahre lang als Geselle auf demselben in und außer Land gearbeitet, (er) will sich auf das Land nach Erdbach als Meister niederlassen. Wie die­ses nun gegen die Verordnung . . . angehet, so kann dessen Ansuchen nicht gefüget (d. h.: nicht genehmigt) werden.“ So kam es, dass der Antragsteller 1755 noch als Ge­selle bei seiner Mutter arbeitete. Später wurde er aber doch Meister, und 1772 ver­trat er die Häfner von Erdbach und Breitscheid als „jüngerer Zunftmeister“ in der Häfner- und Pfeifenbäckerzunft in Herborn.

Hausieren war den Landmeistern verboten

Am 6. Juni 1786 erschienen vor dem Amt­mann in Herborn vier Stadtmeister der Häfner- und Pfeifenbäckerzunft und der Häfnermeister Christian Werner aus Erd­bach. Die Herborner Meister beschuldigten ihren Zunftgenossen vom Lande, in Herborn hausiert zu haben, und zwar entgegen einer von „Fürstlicher Landesregierung unterm 9. September 1775 bestätigten Satzung, wo­nach den auf den Dörfern Erdbach und Breitscheid wohnenden Landmeistern und ihren Hausgenossen das Umtragen und Han­deln mit Häfnerwaren in der Stadt bei 10 Floren (= Gulden) Strafe – halb für die gnädigste Herrschaft und die andere Halb­schied für das Landarmen- und Waisenhaus – verboten worden wäre“. Sie baten um Bestrafung des Beschuldigten. Dieser gab zu, dass seine Ehefrau mit einem Korb Häfnerwaren in der Stadt hausieren gegangen sei. Gleichwohl – so meinte er – könne er deswegen nicht bestraft werden, weil jene Satzung nicht bei versammelter Zunft ver­kündet worden sei; jedoch wäre ihm die­selbe nicht unbekannt gewesen.

Die Bestrafung wurde ausgesprochen, aber bald darauf reichte Christian Werner ein Gnadengesuch bei der Regierung ein. Dazu wurden am 28. Juni 1786 der Heimberger Post und die Vorsteher Gail, Theis und Jung aus Erdbach auf dem Amt in, Herborn ge­hört. Sie sagten aus, der Antragsteller müs­se größtenteils von seinem Handwerk leben und könne armutshalber die Strafe weder bezahlen noch abverdienen (gemeint ist wahrscheinlich: durch Fronarbeit). Er führe sich übrigens ohne Klage auf und suche sich redlich zu ernähren, so dass ihm der Erlass der Strafe zu gönnen sei. – Das Er­gebnis ist nicht bekannt; doch blieb den Landmeistern und ihren Angehörigen das Hausieren verboten. Auch im Jahre 1800 wurde noch einmal ausdrücklich darauf auf­merksam gemacht, dass die Häfner von Erdbach und Breitscheid ihre Waren außer Haus nur auf Jahrmärkten und nicht im Hausierhandel verkaufen dürften.

Ton und Holz für die Erdbacher Häfner

Den Häfnerton – in der Volkssprache „Är“ (= Erde) genannt – gruben die Meister oder ihre Fuhrleute auf der Viehweide an der Straße zwischen Breitscheid und Schön­bach, die ein Stück durch die Erdbacher Gemarkung führt. Als die Berg- und Hüt­tenkommission in Dillenburg 1786 zur bes­seren Sicherheit durchsetzte, dass die Ton­gewinnung unter Aufsicht und auf Kosten der Landesregierung zu geschehen habe, mussten die Häfner ihren Rohstoff an der Grube kaufen und sich bei der Abfuhr den Anordnungen des Steigers, Heimberger Post aus Erdbach, fügen, was zu mancherlei ge­genseitigen Beschwerden führte. Zwei Jahre später – am 20. Oktober 1788 – gab die Regierung dann den Gemeinden Erdbach, Breitscheid und Schönbach das alte Ge­wohnheitsrecht der freien Tongewinnung zu­rück – allerdings unter Beibehaltung der bergpolizeilichen Aufsicht.

Als Abnehmer von Häfnerton waren in den Jahren 1786-88 aus Erdbach aufgetreten: Christian Werner, Johann Jost Werner und Gottfried Werner; Jost Henrich Georg, Jo­hann Georg Georg und Johannes Georg. Die beiden Letztgenannten finden sich sonst nicht unter den Häfnern; vermutlich waren sie Fuhrleute, die den Ton weiterverkauften.

Bei der Abgabe von Brennholz an die Häf­ner war die Gemeinde Erdbach nicht im­mer großzügig. Im Winter 1786/87 hatte sie ihnen das Holz teurer verkauft als den Köh­lern, worüber die Meister sich bei der Re­gierung beschwerten. Im Februar 1787 er­ging ein Erlass an das Fürstliche Amt zu Herborn, in dem es heißt: „Die Häfner Chri­stian Werner und Konsorten zu Erdbach ha­ben … über das Betragen der Gemeinde in Ansehung ihres benötigten Holzes Be­schwerde geführt. Da nun dieselben in Rück­sicht ihres Gewerbes allerdings einen Vor­zug verdienen, es wenigstens in höchstem Grade unbillig gewesen sein würde, wenn die Gemeinde das Klafter Holz ihnen um den hohen Preis von drei Gulden nicht hät­te verkaufen wollen, solches aber den Köh­lern für zweieinhalb Gulden überlassen hät­te, so hat das Fürstliche Amt zu Herborn mit Zuziehung des Amtsjägers Thies die Ge­meinde deshalb zu vernehmen und ihr zu bedeuten, dass die Antragsteller einer be­sonderen Begünstigung würdig seien, und über den Erfolg … zu berichten.“
Teures Holz mag auch der Grund gewesen sein, dass zeitweise über „schlecht ausge­backene Ware“ von Erdbach geklagt wurde, wie z. B. 1794 in einem Gutachten des Dil­lenburger Amtmanns Rühle von Lilienstern an die Fürstliche Rentkammer.

Die letzten Jahrzehnte vor dem Ende

Anfang des 19. Jahrhunderts gab es in Erd­bach drei Häfnermeister mit vier Werkstät­ten. Im Brandsteuerkataster sind zu dieser Zeit aufgeführt für:

  1. Ludwig Cuntz „ein Häfnersbau hinter Jo­hann Jost Werners Haus“;
  2. Johann Jost Werner „ein Häfnersbäuchen neben dem Dorf von 1 Stock, mit Stroh gedeckt“; derselbe „noch eines daneben, mit Ziegel gedeckt“;
  3. Christian Werner „ein Häfnersbau von 2 Stock, mit Stroh gedeckt“.

Den mit Ziegeln gedeckten Häfnersbau des Johann Jost Werner übernahmen nach des Vaters Tod (1819) die Söhne Johann Jost jr. und Johannes Christian Werner, „welche Töpfer sind“. Dieses Gebäude und der zwei­stöckige Häfnersbau des Christian Werner (1801 erbaut) überlebten das Ende der Häfnerei in Erdbach – am Weilsteiner Weg und am Friedhofsweg – bis in unser Jahr­hundert.

Die letzten Häfnermeister in Erdbach waren:

  1. Johann Jost Werner, Sohn von Christian; geb. 1790, gest. 1854; noch 1834 Häfner und Landmann, 1854 Gemeindediener;
  2. Johann Jost Werner, Sohn von Johann Jost; geb. 1793, gest. 1857; noch 1829 Häfner, 1834 Landmann, 1857 Landmann und Gemeindediener.

Nachkommen führen heute noch den Haus­namen „Häwenersch“ in Erdbach.

Häfnergesellen in Erdbach

Aus Kirchenbüchern der Pfarrei Schönbach und aus nassauischen Militär-Stammlisten konnte die nachstehende, wahrscheinlich unvollständige Liste der in Erdbach tätig gewesenen Häfnergesellen zusammengestellt werden:

  1. Nikolaus Euler aus Steinau an der Straße (Grafschaft Hanau); er heiratete 1780 in Erdbach;
  2. Jost Henrich Werner aus Erdbach; er hei­ratete und verzog 1821 nach Schönbach;
  3. Johann Henrich Werner aus Erdbach, geb.1798;
  4. Johannes Henrich Werner aus Erdbach, geb. 1801;
  5. Johann Christian Eppighausen aus Erd­bach, geb. 1804;
  6. Johannes Peter Gail aus Erdbach, geb. 1805;
  7. Johann Jost Schmidt aus Breitscheid, geb.1811.

Quellen: Heimatjahrbuch  Lahn Dill / Ernst Henn / Hauptstaatsarchiv  Wiesbaden 171/1100, 172/2496-98, 174/939, 179/1809. Kirchenbücher Breitscheid und Schönbach 18. und 19. Jhdt. Herzogl. Landoberschultheißerei Herborn, Erbtei­lungsprotolcoll Nr. 16, Jahr 1820.